(…) nach Auffassung des VIII. Senats ist der Begriff der Betriebskosten im Gesetz definiert (§ 556 Abs. 1 BGB) und daher weder inhaltlich unbestimmt noch intransparent.
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… oder auch nicht
(…) nach Auffassung des VIII. Senats ist der Begriff der Betriebskosten im Gesetz definiert (§ 556 Abs. 1 BGB) und daher weder inhaltlich unbestimmt noch intransparent.